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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.23


Endlich kommt sie, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – besser gesagt: sie ist verfügbar, denn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt nicht zum Arbeitgeber sondern muss vom Arbeitgeber abgerufen werden. Die zukünftigen Abläufe sind in etwa wie folgt:

  1. Der Arbeitnehmer meldet sich beim Arbeitgeber wie bisher krank.
  2. Der Arbeitnehmer meldet sich beim Arzt und dieser übermittelt elektronisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse.
  3. Aufgrund der Krankmeldung des Arbeitnehmers ruft der Arbeitsgeber (im Normalfall nach 4 Tagen) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Krankenkasse ab.
  4. Diese wird üblicherweise in das Abrechnungssystem übernommen.

Die eAU wird dann Teil des Abrechnungssystems. ATOSS ist an dem Verfahren zunächst nicht beteiligt. Grundsätzlich sehen wir 2 Alternative für die Behandlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in ATOSS ab 01.01.2023:

1. Manuelle Lösung

    Man lässt in ATOSS weitgehend alles wie es bisher war. Das bedeutet, man gibt die krankheitsbedingten Fehlzeiten manuell vom Abrechnungssystem in ATOSS ein. Das ist zusätzlicher Aufwand für die Entgeltabrechner*innen. Sie sind verantwortlich für die korrekte Übertragung.

2. Digitale Lösung

    Effizient und konsistent ist eine Alternative, die die krankheitsbedingten Fehlzeiten zwischen ATOSS und Entgeltabrechnungsanwendung austauscht:

  1. Wenn der Beschäftigte sich beim Arbeitgeber krankmeldet, geben Vorgesetzte oder Personalabteilung – wie bisher – den Fehlgrund „vorläufig krank“ oder „krank ohne AU“ (bzw. den bisher benutzten sinngemäßen Fehlgrund) mit voraussichtlichem Zeitraum in ATOSS ein.
  2. Täglich werden aufgrund der „vorläufig krank“-Einträge von vor 4 Tagen Übergabesätze für die Entgeltabrechnung erzeugt und der Entgeltabrechnung bereitgestellt. Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Krankmeldung 4 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss – daher die 4 Tage Versatz.
  3. Das Entgeltabrechnungssystem importiert diese Daten, so dass die Entgeltabrechnungsanwendung eine eAU bei der Krankenkasse anfordert.
  4. Nach Rückmeldung der Krankenkassen an die Entgeltabrechnung werden die Fehlzeiten verarbeitet und die krankheitsbedingten Fehlzeiten für ATOSS exportiert. Die Fehlzeiten aus der Entgeltabrechnung werden in ATOSS übernommen.
eAU
 
 

 

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